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Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung stellt einen Teil der Betriebskostenabrechnung dar. Hierunter fallen alle Kosten, die mit der Lieferung von Wärme und Warmwasser in Zusammenhang stehen. Die Heizkostenabrechnung ist in Deutschland durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt. Jeder Vermieter ist verpflichtet, seinen Mietern eine Heizkostenabrechung zukommen zu lassen. Dieser Verpflichtung kann er sich auch durch vertragliche Vereinbarungen nicht entziehen. Allerdings gibt es hierbei eine Ausnahme und zwar wenn es sich um eine Einliegerwohnung handelt. In der Heizkostenabrechnung werden alle Heizkosten, die in einer Heizperiode angefallen sind, aufgeführt. In der Regel umfasst hierbei eine Heizperiode ein Kalenderjahr, was jedoch nicht zwingend so sein muss. Aufgeführt sind zudem die einzelnen Energielieferungen und der Anfangsbestand des Beginns der Heizperiode. Weitere Daten sind die Kosten der Bedienung, Wartung und Reinigung der Anlage sowie die Kosten des Schornsteinfeger, die Kosten des Betriebsstrom und die Kosten für die Herstellung der Heizkostenabrechnung. Nicht in einer Heizkostenabrechnung aufgeführt werden dürfen Reparaturkosten oder sachfremde Positionen wie Strom für die Beleuchtung des Kellers. Innerhalb der Heizkostenabrechnung dürfen auch nur die Kosten der Wassererwärmung enthalten sein. Die Kosten der Wasserbeschaffung und die Abwasserkosten gehören in die Betriebkostenabrechung. Alle Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der Heizung stehen, werden addiert und bilden die Gesamtkosten. Diese werden dann auf die Mieter umgelegt. Dies geschieht entweder mit speziellen Messgeräten oder nach der Wohnfläche. Bei einem Mieterwechsel während der Heizperiode ist es daher sehr wichtig, die Zählerstände detailliert festzuhalten. Einige Vermieter lassen hierbei auch Firmen kommen, die Messungen vornehmen, um eine Zwischenabrechnung zu erstellen. In der Regel ist eine solche Maßname aber mit hohen Kosten verbunden.