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Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung stellt einen Teil der Betriebskostenabrechnung dar. Hierunter
fallen alle Kosten, die mit der Lieferung von Wärme und Warmwasser in Zusammenhang
stehen. Die Heizkostenabrechnung ist in Deutschland durch die Heizkostenverordnung
gesetzlich geregelt. Jeder Vermieter ist verpflichtet, seinen Mietern eine Heizkostenabrechung
zukommen zu lassen. Dieser Verpflichtung kann er sich auch durch vertragliche
Vereinbarungen nicht entziehen. Allerdings gibt es hierbei eine Ausnahme und zwar wenn es
sich um eine Einliegerwohnung handelt. In der Heizkostenabrechnung werden alle
Heizkosten, die in einer Heizperiode angefallen sind, aufgeführt. In der Regel umfasst hierbei
eine Heizperiode ein Kalenderjahr, was jedoch nicht zwingend so sein muss. Aufgeführt sind
zudem die einzelnen Energielieferungen und der Anfangsbestand des Beginns der
Heizperiode. Weitere Daten sind die Kosten der Bedienung, Wartung und Reinigung der
Anlage sowie die Kosten des Schornsteinfeger, die Kosten des Betriebsstrom und die Kosten
für die Herstellung der Heizkostenabrechnung. Nicht in einer Heizkostenabrechnung
aufgeführt werden dürfen Reparaturkosten oder sachfremde Positionen wie Strom für die
Beleuchtung des Kellers. Innerhalb der Heizkostenabrechnung dürfen auch nur die Kosten der
Wassererwärmung enthalten sein. Die Kosten der Wasserbeschaffung und die
Abwasserkosten gehören in die Betriebkostenabrechung. Alle Kosten, die in direktem
Zusammenhang mit der Heizung stehen, werden addiert und bilden die Gesamtkosten. Diese
werden dann auf die Mieter umgelegt. Dies geschieht entweder mit speziellen Messgeräten
oder nach der Wohnfläche. Bei einem Mieterwechsel während der Heizperiode ist es daher
sehr wichtig, die Zählerstände detailliert festzuhalten. Einige Vermieter lassen hierbei auch
Firmen kommen, die Messungen vornehmen, um eine Zwischenabrechnung zu erstellen. In
der Regel ist eine solche Maßname aber mit hohen Kosten verbunden.